Ihre Wahlpsychologin in Linz

Rückerstattung klinisch-psychologischer Behandlung durch die Krankenkassen

Seit 01.01.2024 ist die wissenschaftlich fundierte klinisch-psychologische Therapie endlich in das österreichische Sozialversicherungssystem aufgenommen worden. Hier ist vor der 2. Behandlungsstunde eine ärztliche Bestätigung einzuholen (das Formular erhalten Sie im Erstgespräch), dieses reichen Sie dann zusammen mit den Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein. Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei, danach ist ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Stunden zu stellen, über den Ablauf würde ich Sie in einer laufenden Therapie informieren. Es gelten meist gleiche Kostenzuschüsse wie in einer Psychotherapie (z. B. ÖGK 33,70 Euro, SVS 45 Euro, BVAEB 46,60 Euro).

Der Berufsverband österr. Psychologen hat hier Informationen zum Kostenzuschuss zusammengefasst: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen.

Rückerstattung klinisch-psychologischer Diagnostik durch die Krankenkassen

Als vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zugelassene Wahlpsychologin können Sie nach einer klinisch-psychologischen Diagnostik in meiner Praxis bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung von einem Teil der Kosten ansuchen.

Voraussetzungen alle Krankenkassen

Wenn Sie zu dem Diagnostiktermin eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt (Bewilligung durch den medizinischen Dienst notwendig) oder von Ihrer Psychotherapeut:in oder einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde oder innere Medizin (keine Bewilligung notwendig) mitbringen, können Sie im Anschluss an die Diagnostik bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilrefundierung ansuchen. Die Überweisung muss eine Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose enthalten. 

Ablauf Rückerstattung Wahlpsychologin ÖGK

Ähnlich wie bei den Wahlärzt:innen können Sie die von mir erhaltene Rechnung gemeinsam mit der Überweisung Ihrer Haus- oder Fachärzt:in bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil der Kosten zurückerstattet. Nähere Informationen zu psychologischen Leistungen finden Sie auf der Homepage der ÖGK, dort ist auch ein Link zum Ablauf der Kostenerstattung verfügbar. Leider handelt es sich bei Legasthenie- oder Dyskalkulieabklärungen um keine Kassenleistung.

Ablauf andere Krankenkassen

Meist gelten ähnliche Bedingungen wie bei der ÖGK, bitte setzen Sie sich mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse in Verbindung.