Klinisch-psychologische Diagnostik

Leide ich unter einer psychischen Störung?

Leiden Sie unter psychischen Problemen wie z. B.

  • depressive Verstimmung, Antriebslosigkeit
  • wiederkehrenden Ängsten
  • andauernden Sorgen
  • Panikattacken
  • vermutete Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Nikotin oder Internet, Spielen, Einkaufen etc.
  • zwanghaftem Verhalten oder sich aufdrängenden Gedanken
  • unangenehmen psychischen Veränderungen nach einem schwierigen oder traumatischen Erlebnis
  • Aufmerksamkeitsproblemen und/oder unruhigem bzw. impulsivem Verhalten
  • ...

dann könnte eine klinisch-psychologische Diagnostik sinnvoll sein. In einigen anderen Ländern ist eine klinisch-psychologische Diagnostik Voraussetzung vor dem Beginn einer Behandlung, um die für die Diagnose nachgewiesenermaßen wirksamste Therapieform (evidenzbasiert) auszuwählen. Eine detaillierte Feststellung vorhandener Schwierigkeiten gibt darüber hinaus auch innerhalb der Therapie Ansatzpunkte für passende Interventionen und kann die therapeutische Arbeit somit zielgerichtet unterstützen.

Ablauf

In einem psychodiagnostischen Gespräch und mit dem Einsatz von psychologisch-diagnostischen Verfahren prüfen wir, ob bei Ihnen eine sogenannte krankheitswertige Störung nach ICD-10 vorliegt.

Kosten und Erstattungsmöglichkeit der Krankenkassen

Hierfür werden bei einfachen Fragestellungen (z. B. Abklärung des Verdachts auf eine depressive oder Angststörung) ca. zweieinhalb bis vier Einheiten benötigt. Bei komplexeren Fragestellungen (z. B. der Verdacht auf ADHS im Erwachsenenalter oder Differentialdiagnostik) können auch 6 Einheiten oder mehr nötig sein - siehe Kosten. Sollten Sie einen ausführlichen klinisch-psychologischen Befund benötigen, fallen zusätzlich 200 Euro an.

 

Als zugelassene Wahlpsychologin der Österreichischen Sozialversicherungsträger können Sie um Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse ansuchen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung, dann können Sie die von mir erhaltene Honorarnote zur Teil-Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen (es gilt das gleiche Prinzip wie bei Wahlärzt:innen).