Ihre Wahlpsychologin in Linz

Rückerstattung klinisch-psychologischer Diagnostik durch die Krankenkassen

Als vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zugelassene Wahlpsychologin können Sie nach einer klinisch-psychologischen Diagnostik in meiner Praxis bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung ansuchen. Klinisch-psychologische Behandlung ist derzeit leider noch keine Kassenleistung.

Voraussetzungen alle Krankenkassen

Wenn Sie zu dem Diagnostiktermin eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt (Bewilligung durch den medizinischen Dienst notwendig) oder von Ihrer Psychotherapeut*in oder einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde oder innere Medizin (keine Bewilligung notwendig) mitbringen, können Sie im Anschluss an die Diagnostik bei Ihrer Krankenkasse um Kostenerstattung ansuchen. Die Überweisung muss eine Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose enthalten. 

Ablauf Rückerstattung Wahlpsychologin ÖGK

Ähnlich wie bei den Wahlärzt*innen können Sie die von mir erhaltene Rechnung gemeinsam mit der Überweisung Ihrer Haus- oder Fachärzt*in bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil der Kosten zurückerstattet. Nähere Informationen zu psychologischen Leistungen finden Sie auf der Homepage der ÖGK, dort ist auch ein Link zum Ablauf der Kostenerstattung verfügbar. Leider handelt es sich bei Legasthenie- oder Dyskalkulieabklärungen um keine Kassenleistung.

Ablauf andere Krankenkassen

Meist gelten ähnliche Bedingungen wie bei der ÖGK, bitte setzen Sie sich mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse in Verbindung.