Bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung (ICD-10 Diagnose), erstatten die Krankenkassen einen Teil der Psychotherapiekosten.
Der Kostenzuschuss pro 50 min Psychotherapie beträgt z.B. aktuell bei folgenden Krankenkassen
(Stand Jänner 2014):
OÖGKK | 21,80 € |
VAEB | 28,00 € |
BVA | 40,00 € |
LKUF | 47,70 € |
KFG OÖ | 54,00 € |
Da sich die Höhe der Zuschüsse und ihre Rahmenbedingungen zwischen den einzelnen Krankenkassen beträchtlich unterscheiden und auch laufend verändern, sind diese bei den zuständigen Krankenkassen direkt zu erfragen.
Allerdings gilt es zu beachten, dass vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben muss. Die ärztliche Bestätigung hierüber ist bereits der ersten eingereichten Honorarnote beizulegen.
2. Bei andauernder Therapie ist um Bewilligung der nächsten 50 Einheiten anzusuchen. Das Formular hierfür bekommen Sie von mir, es muss
rechtzeitig bei der ÖGK eingereicht werden.
Nach Genehmigung Ihres Ansuchens können die Honorarnoten wie gehabt bei der ÖGK eingereicht werden.
Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖGK.