Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung (ICD-10 Diagnose), erstatten die Krankenkassen einen Teil der Psychotherapiekosten.

 

Der Kostenzuschuss pro 50 min Psychotherapie beträgt z.B. aktuell bei folgenden Krankenkassen
(Stand Jänner 2014):

OÖGKK 21,80 €
VAEB 28,00 €
BVA 40,00 €
LKUF 47,70 €
KFG OÖ 54,00 €

Da sich die Höhe der Zuschüsse und ihre Rahmenbedingungen zwischen den einzelnen Krankenkassen beträchtlich unterscheiden und auch laufend verändern, sind diese bei den zuständigen Krankenkassen direkt zu erfragen.

Nachfolgend eine Beschreibung, wie Sie z.B. als ÖGK Versicherte/r Ihren Kostenzuschuss zur Psychotherapie erhalten:

Die ersten 10 Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei, das heißt Sie können die von mir erhaltenen Honorarnoten direkt bei der ÖGK mit der Bitte um Erstattung (unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Bankverbindung) einreichen.

Allerdings gilt es zu beachten, dass vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben muss. Die ärztliche Bestätigung hierüber ist bereits der ersten eingereichten Honorarnote beizulegen.

 

2. Bei andauernder Therapie ist um Bewilligung der nächsten 50 Einheiten anzusuchen. Das Formular hierfür bekommen Sie von mir, es muss rechtzeitig bei der ÖGK eingereicht werden.

Nach Genehmigung Ihres Ansuchens können die Honorarnoten wie gehabt bei der ÖGK eingereicht werden.

 

Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖGK.